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Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - Häusliche Krankenpflege
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Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege. Gültig seit 01.01.2021
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) mit Anlagen. Gültig seit 01.01.2021
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege – QPR HKP gemäß § 275b SGB V wurde vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des MDS - dem Vorgänger des Medizinischen Dienstes Bund - erarbeitet und am 27. September 2017 als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V vom GKV-Spitzenverband erlassen. Sie wurde aufgrund der Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V i. d. F. vom 30. August 2019 vom GKV-Spitzenverband am 18. Dezember 2019 in angepasster Form als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V erlassen. Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 1 Exemplar pro Kunde beschränkt.