Presse & Aktuelles
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Artikel: PNOG: Pflegebegutachtung für Impulsberatung nutzen
Pressestatement
Zum Kabinettsbeschluss des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:
„Der Medizinische Dienst Bund begrüßt die vorgesehene Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung. Der Kabinettsbeschluss enthält mit der Fokussierung auf Prävention, Rehabilitation, der Unterstützung pflegender Angehöriger sowie der unmittelbaren Weiterleitung der Empfehlungen des Pflegegutachtens an die neue Pflegebegleitung wichtige Ansatzpunkte für eine bedarfsgerechte Versorgung. ...
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Der Medizinische Dienst Bund hat heute die überarbeiteten Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit veröffentlicht. Die Richtlinien enthalten insbesondere Klarstellungen, die die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen betreffen. Die Richtlinien treten am 1. Oktober in Kraft.
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Artikel: Längere Prüfintervalle bei guter Qualität auch für ambulante Pflege und Tagespflege
Aktuell
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen (PruP-RiLi) überarbeitet. Künftig kann der Rhythmus der Qualitätsprüfungen auch für Tagespflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflege- und Betreuungsdienste von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Die Richtlinien treten am 29. September in Kraft.